Rechtsprechung
RG, 18.01.1882 - Rep. I. 645/81 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Gehört ein in einem Erbpachtvertrage zum Teil für die Mahlberechtigung versprochener Kanon zu den durch §. 7 Nr. 6 G.O. vom 21. Juni 1869 aufgehobenen Abgaben?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
In einem Erbpachtvertrage zum Teil für die Wahlberechtigung versprochener Kanon
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 6, 90
Wird zitiert von ...
- BVerfG, 30.10.1961 - 1 BvR 833/59
Schankerlaubnissteuer
Das Reichsgericht hat diese Vorschrift in ständiger Rechtsprechung dahin ausgelegt, daß eine Abgabe nur dann für den Betrieb eines Gewerbes erhoben werde, wenn "zwischen der Befugnis zum Betrieb des Gewerbes und der Verpflichtung zur Entrichtung der Abgabe eine Wechselbeziehung stattfindet, so daß jene Befugnis nur unter der Verpflichtung zur Leistung der Abgabe besteht und diese Verpflichtung den Preis für die Befugnis zum Gewerbebetrieb bildet" (RGZ 6, 90 [92]; vgl. auch RGZ 49, 66 [71]).Andererseits fallen unter § 7 Abs. 1 Nr. 6 GewO auch Geldleistungen, die weder Steuern noch Gebühren oder Beiträge im heutigen Sinne sind (vgl. RGZ 6, 90; 49, 66 [71]; RG in Reger Bd. 4, 385; Bd. 32, 199).